Seit 01. Januar 2010 ist die Stiftung Naturschutz Thüringen größter Flächeneigentümer im GRÜNEN BAND
Das GRÜNE BAND Thüringen, so wird die ehemalige Grenze zwischen Ost- und Westdeutschland bezeichnet. Wo früher Stacheldraht und Minen herrschten, regiert heute die Natur. Ein einzigartiger Biotopverbund ist dort entstanden, wohin Jahrzehnte lang niemand einen Fuß zu setzen wagte. Braunkelchen, Wanstschrecke und seltene Orchideenarten haben von der unmenschlichen Grenze profitiert und sollen nun ihren Lebensraum behalten, während gleichzeitig die Menschen das GRÜNE BAND als Erinnerungslandschaft erleben. Artenvielfalt, oder anders ausgedrückt Biodiversität, sind hier eng verknüpft mit sanftem Tourismus und Denkmalpflege.
Diese doppelte Verantwortung, das GRÜNE BAND für die Natur zu erhalten und zu entwickeln, aber auch für die Menschen im Gedenken an die deutsche Teilung erlebbar zu machen, verlagerte sich nun auf die Schultern der Stiftung Naturschutz Thüringen. Knapp 4.000 ha im GRÜNEN BAND sind in das Eigentum der Stiftung übergegangen.
Es bestehen allerdings noch rechtliche Ansprüche ehemaliger Alteigentümer. Falls diese Ansprüche berechtigt sind, werden einzelne Flächen zurückgegeben. Man geht daher nur von einem Umfang von ca. 3.600 bis 3.800 ha aus, die dauerhaft bei der Stiftung verbleiben. Bedenkt man, dass das GRÜNE BAND in Deutschland insgesamt ca. 1.400 km lang ist und dabei auf Thüringen ca. 763 km mit ca. 6.400 ha, also gut die Hälfte, entfallen, so bedeutet dies, dass die Stiftung Naturschutz Thüringen mehr als ein Viertel des GRÜNEN BANDES in Deutschland betreut.
Rückblende: Bereits 2003 begannen die Gespräche der Länder mit den Bundesministerien für Finanzen und Umwelt mit dem Ziel, die im Bundesbesitz befindlichen Flächen des GRÜNEN BANDES in das Eigentum der Bundesländer zu übertragen. Der Freistaat Thüringen stellte in Folge dessen im Dezember 2003 den Antrag auf unentgeltliche Zuordnung der bundeseigenen Flächen. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom November 2005 heißt es: „Wir werden daher gesamtstaatlich repräsentative Naturschutzflächen des Bundes (inkl. Flächen des „GRÜNEN BANDES“) … unentgeltlich in eine Bundesstiftung einbringen oder an die Länder übertragen.“ Trotzdem dauerte es noch drei weitere Jahre und bedurfte langer, zäher Verhandlungen um die Übernahme der Personalkosten für die bislang im GRÜNEN BAND tätigen Bundesförster bis am 09. November 2008 eine Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Freistatt Thüringen unterzeichnet werden konnte.
Die Eckpunkte dieser Vereinbarung sind:
- Der Freistaat verpflichtet sich, die BImA im Umfang von 520.000 Euro für Personalkosten verteilt auf acht Jahre für Leistungen des Bundesforstes vertraglich zu binden.
- 380.000 Euro sind für weitere Dienstleistungsaufträge an die BImA /Bundesforst im Gebiet der Naturschutzgroßprojekte „Eichsfeld-Werratal“ und „Rodachtal-Lange Berge- Steinachtal“ zu erstatten.
- Es erfolgt keine Vermessung, ganze Flurstücke werden übertragen.
- Zweckbindung ist die Sicherung als Bestandteil des Nationalen Naturerbes und als historisches Denkmal.
- Eine direkte Übertragung an die Stiftung Naturschutz Thüringen ist möglich, die Veräußerung und Weitergabe an Dritte jedoch ausgeschlossen.
Somit war der Weg frei, eine Vermögenszuordnung zugunsten der Stiftung Naturschutz Thüringen zu beantragen. Fast frei, denn mit Kapitalerträgen zwischen 100.000 und 150.000 Euro im Jahr war und ist die Stiftung deutlich überfordert, die eingangs zitierten Aufgaben bei der Entwicklung des GRÜNEN BANDES zu erfüllen. Folgerichtig musste wiederum eine Vereinbarung zwischen Freistaat und Stiftung abgeschlossen werden, nach der sich letztere verpflichtet, das „GRÜNE BAND für künftige Generationen als Teil des Nationalen Naturerbes wie auch als Teil deutscher und europäischer Nachkriegsgeschichte im Sinne eines grünen Mahnmals sichtbar und begreifbar zu machen.“ Gleichzeitig verpflichtet sich der Freistaat, die Stiftung bei der Verwaltung, Erhaltung und Entwicklung des GRÜNEN BANDES im notwendigen Umfang zu unterstützen und stellt sie von allen Haftungsansprüchen bezüglich Altlasten und Kampfmitteln frei.
Ab 01. Januar 2010 sind nun - unabhängig vom konkreten Stand der Vermögenszuordnung des einzelnen Flurstücks - alle ehemaligen Bundesflächen in den Besitz der Stiftung Naturschutz Thüringen übergangen.
Und jetzt? „Die Stiftung Naturschutz Thüringen übernimmt in diesem Sinne kein Geschenk, sondern vielmehr eine große Aufgabe. Gemeinsam mit den vielen Akteuren, die seit Jahren aktiv zusammenarbeiten und Projekte umsetzen, ist die künftige Landnutzung nachhaltig, konfliktfrei und im Konsens mit den dort lebenden Menschen zu gestalten,“ so heißt es in der Pressemitteilung des Thüringer Umweltministeriums zur Unterzeichnung der oben genannten Vereinbarung. Und diesen Konsens, aber auch den Vorrang des Naturschutzes betont das nachfolgend vorgestellte Thüringer Leitbild zum GRÜNEN BAND, dem sich die Stiftung in ihrer Vereinbarung verpflichtet hat:
- Die Natur am GRÜNEN BAND hat Vorrang, der einzigartige Naturraum wird erhalten und weiterentwickelt.
- Im GRÜNEN BAND soll auch für künftige Generationen ein Teil deutscher Geschichte sichtbar und begreifbar werden.
- Die wirtschaftlichen Potenziale des GRÜNEN BANDES sollen auch für Fremdenverkehr und Naherholung nutzbar gemacht werden.
- Die komplizierten Eigentumsverhältnisse sind zügig zu klären und neu zu ordnen.
- Die künftige Landnutzung muss nachhaltig, möglichst konfliktfrei und im Konsens mit den Menschen gestaltet werden.
Inhaltlich untersetzt wird dieser Auftrag durch die ebenfalls in den Vereinbarungen zwischen Bund und Land sowie zwischen Land und Stiftung verankerten und in einem Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben („Bestandsaufnahme GRÜNES BAND“, August 2002) durch das Bundesamt für Naturschutz ermittelten naturschutzfachlichen Werte. Diese sind entscheidender Handlungsmaßstab.
Schon jetzt gibt es eine Fülle von Wünschen, Anregungen und konkreten Vorschlägen für einzelne Projekte im oder am GRÜNEN BAND. Allein könnten die wenigen Mitarbeiter/innen der Stiftung dieser Aufgabe sicher nicht gerecht werden. Ihnen stehen die Bundesförster für forstwirtschaftliche Maßnahmen von der Verkehrssicherungspflicht über den Forstschutz bis zu Waldumbaumaßnahmen zur Seite. Die Thüringer Landgesellschaft wurde beauftragt, das Liegenschaftsmanagement von den Grundbuch-Angelegenheiten über die Nutzungsrechte bis zur Wahrung der Eigentümerrechte in der Flurbereinigung und vor allem die Datenpflege zu übernehmen. Und schließlich sind da die Ämter für Landentwicklung und Flurneuordnung, die Forst- und Landwirtschaftsämter, die Naturschutzbehörden, die LEADER-RAG’s und alle anderen Akteure, die in landesweiten und regionalen Arbeitsgruppen zusammengefasst werden.
Die Stiftung hat ihre Ziele analog des Leitbildes der Landesregierung folgendermaßen zusammengefasst:
- Naturschutz hat Vorrang, d. h. wertvolle Lebensräume müssen erhalten und entwickelt, gefährdete Arten unterstützt werden.
- Das GRÜNE BAND soll für die Menschen erlebbar sein (Wahrnehmbarkeit, Umweltbildung).
- Biotoppflege muss langfristig funktionieren (d. h. in der Regel Pflege durch Nutzung).
- Die Menschen, die am GRÜNEN BAND leben, sollen sich mit ihm identifizieren können (Inwertsetzung für Naherholung und Tourismus).
- Das GRÜNE BAND soll verbinden (Zusammenarbeit zwischen den Regionen, Ländern, Staaten).
Hierüber möchten wir mit den Akteuren vor Ort in Dialog treten. Nicht zuletzt darüber, mit welchen Mitteln, angefangen bei Eigenmitteln der Stiftung Naturschutz Thüringen über Fördermittel des Landes und des Bundes bis hin zu europäischen Fördermitteln sinnvolle und notwendig Projekte umgesetzt werden können. Oder auch darüber, welche Projekte für die Region oder einen einzelnen Nutzer wirtschaftlich attraktiv sind.
Ideen, Vorschläge und Anträge können über die Homepage der Stiftung www.stiftung-naturschutz-thueringen.de, aber gerne auch in persönlichen Gesprächen diskutiert werden.

