Wiederansiedlung des gefährdeten Moorbärlapps und anderer botanischer Raritäten

Am Grünen Band bei Truckendorf wurde der in Thüringen vom Aussterben bedrohte Moorbärlapp wiederentdeckt.

  • Moorbärlapp (Foto: SNT)
  • NSG Görsdorfer Heide (Foto: SNT)
  • Zypressenbärlapp (Foto: Gunther Berwing)
  • Foto: Sonnentau (Foto: Gunther Berwing)
  • Keulenbärlapp (Foto: SNT)

 

Im Nationalen Naturmonument „Grünes Band Thüringen“ bei Truckendorf, im Landkreis Sonneberg, fanden in den letzten Jahren auf den Flächen der Stiftung Naturschutz Thüringen großflächige Pflegemaßnahmen statt. Überwiegend sind in diesem Bereich aufgrund der sandigen Böden Heideflächen angesiedelt, die einen Lebensraum für viele geschützte Arten darstellen. Kleinflächig sind hier aber auch feuchtere Lebensräume und Rohbodenflächen ohne Vegetation zu finden, die ebenfalls Lebensraum sehr seltener Arten sind. So wurde hier aktuell der Moorbärlapp (Lycopodiella inundata) wiederentdeckt. Die Art ist in der Roten Liste Thüringen als "vom Aussterben bedroht" eingestuft und zählt außerdem zu den "besonders geschützten" Arten. Das Vorkommen scheint sich im Rahmen der Heidepflege hier wieder angesiedelt zu haben und sich auszubreiten.

In dem betroffenen Bereich konnten sich noch weitere botanische Raritäten (Rote Liste-Arten) ansiedeln, die ohne die Pflegemaßnahmen wohl kaum Überlebenschancen gehabt hätten. Zu erwähnen wäre hierbei der Rundblättrige Sonnentau (Drosera rotundifolia), das Spitzflügelige Kreuzblümchen (Polygala vulgaris ssp. oxyptera), der Zypressen-Flachbärlapp (Diphasiastrum tristachyum) und der Keulen-Bärlapp (Lycopodium clavatum). Aber auch seltene Tierarten finden hier einen Lebensraum. Zu nennen sind hier neben verschiedenen Fledermausarten (Bechstein-, Fransen- und Zwergfledermaus) auch bedrohte Heuschrecken-, Ölkäfer- und Wildbienenarten sowie der Baumpieper und die Heidelerche. Diese Vogel- und Insektenarten sind auf die offenen Strukturen der Heide- und Sandflächen angewiesen. Auch die in Thüringen stark gefährdete Glattnatter konnte hier schon beobachtet werden.

Die Pflegemaßnahmen wurden durch den Zweckverband des Naturschutzgroßprojektes „Grünes Band Rodachtal-Lange Berge-Steinachtal“ in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde und der Stiftung Naturschutz Thüringen umgesetzt.

Um den Lebensraum langfristig zu erhalten erfolgt eine Beweidung mit Schafen und Ziegen. Durch den Verbiss der Tiere wird die Heide verjüngt und die Neuaufwuchs von Gehölzen wie beispielsweise Kiefer und Heidelbeere verhindert. Wie in vielen Bereichen unserer Kulturlandschaft ist dieser seltene und vielfältige Lebensraum nur durch gezielte Pflegemaßnahmen zu erhalten. Auch wenn sich dabei die naturschutzfachlichen Ziele nicht gleich erkennen lassen, wird her der Erfolg solcher Maßnahmen schon nach relativ kurzer Zeit verdeutlicht.

 

Hintergrund:

Wo früher Stacheldraht und Minen herrschten, regiert heute die Natur. Ein einzigartiger Biotopverbund ist dort entstanden, wohin Jahrzehnte lang niemand einen Fuß zu setzen wagte. Braunkehlchen, seltene Heuschrecken oder wunderschöne Orchideen haben von der unmenschlichen Grenze profitiert und sollen nun ihren Lebensraum behalten, während gleichzeitig die Menschen das GRÜNE BAND als Erinnerungslandschaft erleben.

Seit 2010 hat die Bundesrepublik Deutschland ca. 4000 Hektar Flächen am GRÜNEN BAND an die Stiftung Naturschutz Thüringen übertragen. Die Übertragung ist mit der Pflicht verbunden, das GRÜNE BAND sowohl als einmaligen national bedeutenden Biotopverbund als auch als geschichtliches Mahnmal zu erhalten und zu entwickeln.

Das Grüne Band ist seit 11. Dezember 2018 als Nationales Naturmonument geschützt und die Stiftung Naturschutz Thüringen als Trägerin beauftragt, womit für die SNT eine besondere Verantwortung für das Grüne Band einhergeht. Gleichzeitig sehen wir diese Aufgabe als Herausforderung die Entwicklung dieses einzigartigen Biotopverbundes noch intensiver zu gestalten. Dabei hoffen wir auf die Unterstützung und Zusammenarbeit mit den Akteuren des behördlichen, aber auch des ehrenamtlichen Naturschutzes, des Denkmalschutzes und der Grenzstätten sowie den örtlichen Partnern.