Allgemeine Förderung

In Ihrem allgemeinen Förderprogramm fördert die Stiftung Naturschutz Thüringen gemäß ihrer Satzung Bestrebungen und Maßnahmen zur Erhaltung und zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft. Sie fördert das allgemeine Verständnis für Naturschutz und Landschaftspflege in der Öffentlichkeitsarbeit und trägt zur Aufbringung der benötigten Mittel bei.

Gefördert werden können Projekte von Umweltgruppen und Bürgerinitiativen, Vereinen und Verbänden sowie Privatpersonen als Eigentümer der Maßnahmenfläche. Die Zuwendungen werden gegenfinanziert aus den Erlösen des Stiftungskapitals sowie aus den Ersatzzahlungen infolge von Eingriffen in die thüringische Natur und Landschaft, soweit sie der Stiftung zufließen. Die Mittel sind an sich und jährlich begrenzt.

Inhaltlich werden Maßnahmen aus Landschaftspflege, Artenschutz, Forschung und Umweltbildung finanziert. Dazu kommen Inhalte im Rahmen unserer Trägerschaft des Nationalen Naturmonuments "Grünes Band Thüringen".

Ob Sie förderbrechtigt sind, können Sie in der Förderrichtlinie nachlesen. Alle wichtigen Formulare zur Antragstellung finden Sie im Downloadbereich auf dieser Seite.

Zudem finden Sie in alle nötigen Informationen zu unserem Antragsverfahren in unseren "Fragen und Antworten"

 

Bevor Sie einen Antrag zusammenstellen, senden Sie uns eine kurze E-Mail oder rufen Sie uns an! (siehe "Kontakt")
Schildern Sie uns Ihr Vorhaben und Ihren voraussichtlichen Finanzbedarf. Wir geben Ihnen Auskunft, ob ein diesbezüglicher Antrag Erfolgsaussichten hätte.

Oder nutzen Sie unsere Onlineanfrage zu unseren Förderprogrammen.

Kontakt

Telefon:
0361 / 57 39 31 210

E-Mail:
foerderung(at)stiftung-naturschutz-thueringen.de

Fax:
0361 / 573 931 200

Stiftung Naturschutz Thüringen
Gothaer Str. 41
99094 Erfurt

Wichtige Fragen und Antworten zu unserem allgemeinen Förderprogramm

  • An wen richtet sich die allgemeine Förderung?

    Das allgemeine Förderprogramm der SNT  wendet sich in erster Linie an Institutionen, Verbände und Vereine. Inhaltlich werden Maßnahmen aus Landschaftspflege, Artenschutz, Forschung und Umweltbildung finanziert. Dazu kommen Inhalte im Rahmen unserer Trägerschaft des Nationalen Naturmonuments "Grünes Band Thüringen".

  • Maßnahmen welchen Inhalts werden gefördert?

    Gefördert werden Maßnahmen der Naturschutzforschung, der Umweltbildung, der Biotop- und Landschaftspflege und des Artenschutzes.
    Darüber hinaus können Flächenerwerbe und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Nationalen Naturmonument „Grünes Band Thüringen“ gefördert werden.
    Genauere Angaben enthält die Förderrichtlinie.

    Förderfähig sind ebenfalls Kofinanzierungen und  Vorarbeiten zu größeren und anderweitig finanzierten Folgeprojekten.

  • Wer kann einen Förderantrag stellen?

    Antragsberechtigt ist jeder und jede Institution, ausgenommen Einrichtungen und Vertreter der Bundesländer und der Bundesrepublik.

    Von einer Förderung ausgeschlossen sind auch Projekte, deren Resultat vom Zuwendungsempfänger vermarktet werden.

    In unserem allgemeinen SNT-Förderprogramm sind Sie als Privatperson nur antragsberechtigt, wenn Sie Eigentümer der sogenannten „maßnahmegegenständlichen Fläche“ sind, Ihnen das Projektgebiet also grundbuchlich gehört.

  • Welche Kosten sind nicht zuwendungsfähig?

    Das ist in der Förderrichtlinie geregelt. Dort steht, welche Art Maßnahmen förderfähig und welche dabei entstehenden Kosten zuwendungsfähig sind.

    Kosten, die für die Erreichung des Projektziels notwendig, aber durch die SNT nicht zuwendungsfähig sind, sind zum Beispiel Verpflegungskosten, Preisgelder, Kosten auf Grund über- oder außertariflicher Bezahlung von Personal, Marketingkosten oder Betriebskosten jeder Art. Diese Aufzählung ist aber nicht abschließend. Die genauen Regelungen enthält die Förderrichtlinie.