Allgemeine Förderung

In Ihrem allgemeinen Förderprogramm fördert die Stiftung Naturschutz Thüringen gemäß ihrer Satzung Bestrebungen und Maßnahmen zur Erhaltung und zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft. Sie fördert das allgemeine Verständnis für Naturschutz und Landschaftspflege in der Öffentlichkeitsarbeit und trägt zur Aufbringung der benötigten Mittel bei.  Aus dem Ersatzgeld fördert die Stiftung Vorhaben zur nachhaltigen Verbesserung von Natur und Landschaft.

Gefördert werden können Projekte von Umweltgruppen und Bürgerinitiativen, Vereinen und Verbänden sowie Privatpersonen als Eigentümer der Maßnahmenfläche. Die Zuwendungen werden gegenfinanziert aus den Erlösen des Stiftungskapitals sowie aus den Ersatzzahlungen infolge von Eingriffen in die thüringische Natur und Landschaft, soweit sie der Stiftung zufließen. Die Mittel sind an sich und jährlich begrenzt.

Inhaltlich werden Maßnahmen aus Landschaftspflege, Artenschutz, Forschung und Umweltbildung finanziert. Dazu kommen Inhalte im Rahmen unserer Trägerschaft des Nationalen Naturmonuments "Grünes Band Thüringen".

Ob Sie förderberechtigt sind, können Sie in der Förderrichtlinie nachlesen. Alle wichtigen Formulare zur Antragstellung finden Sie im Downloadbereich auf dieser Seite.

Zudem finden Sie in alle nötigen Informationen zu unserem Antragsverfahren in unseren "Fragen und Antworten"

 

Bevor Sie einen Antrag zusammenstellen, senden Sie uns eine kurze E-Mail oder rufen Sie uns an! (siehe "Kontakt")
Schildern Sie uns Ihr Vorhaben und Ihren voraussichtlichen Finanzbedarf. Wir geben Ihnen Auskunft, ob ein diesbezüglicher Antrag Erfolgsaussichten hätte.

Oder nutzen Sie unsere Onlineanfrage zu unseren Förderprogrammen.

Kontakt

Telefon:
0361 / 57 39 31 210

E-Mail:
foerderung(at)stiftung-naturschutz-thueringen.de

Fax:
0361 / 573 931 200

Stiftung Naturschutz Thüringen
Gothaer Str. 41
99094 Erfurt

Wichtige Fragen und Antworten zu unserem allgemeinen Förderprogramm

  • Passt mein Projekt in das Förderspektrum?

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  • Bin ich antragsberechtigt?

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  • Mit wieviel Zuschuss kann ich rechnen?

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  • Was kann ich bei der Stiftung Naturschutz Thüringen (SNT) fördern lassen?

    Kurz gesagt: Naturschutz und Artenvielfalt in ganz Thüringen und dazu Erinnerungskultur am Grünen Band Thüringen.

    Für die genauen Regelungen zu möglichen Förderbereichen gibt es zu jedem Förderprogramm eine Förderrichtlinie. Die SNT betreibt zwei Förderprogramme. Die beiden Förderrichtlinien finden Sie hier (?)/ in nebenstehendem Link-/Downloadbereich (?)

  • Welche Förderprogramme bietet die Stiftung an?

    Bei der Stiftung Naturschutz Thüringen gibt es zwei Förderprogramme:

    • Das allgemeine Förderprogramm der SNT  wendet sich in erster Linie an Institutionen, Verbände und Vereine. Inhaltlich werden Maßnahmen aus Landschaftspflege, Artenschutz, Forschung und Umweltbildung finanziert. Dazu kommen Inhalte im Rahmen unserer Trägerschaft des Nationalen Naturmonuments "Grünes Band Thüringen".
    • Das zweite Förderprogramm heißt „Naturschutz beginnt vor der Haustür“ und richtet sich vor allem an Privatpersonen. Hier fördert die SNT Bestrebungen von Bürgern, ihr Wohn- und Arbeitsumfeld naturnah und artenvielfältig zu gestalten.
  • Wie sieht eine Förderung aus?

    Förderungen der Stiftung Naturschutz Thüringen bestehen aus finanziellen Zuschüssen zu den Aufwendungen, die erforderlich sind, um ein Projekt umzusetzen.

  • Was ist ein Projekt?

    Ein Projekt ist eine inhaltlich, zeitlich und örtlich begrenzte Maßnahme mit klar definiertem Ziel.

  • Fördert die SNT auch den Betrieb oder Aufbau von Einrichtungen, die Durchführung von Programmen und dergleichen?

    Nein, solche Förderungen sind bei der SNT nicht möglich. SNT-Förderungen sind auf generell auf Projekte beschränkt.

  • Wie komme ich an eine Förderung?

    Über die Vergabe von Förderungen wird auf Grundlage eines formalen schriftlichen Antrages entschieden. Die Antragsformulare unterscheiden sich je nach Förderprogramm. Die Vorlagen/Links dazu finden Sie (?)/ in nebenstehendem Link-/Downloadbereich (?)

  • An wen richtet sich die allgemeine Förderung?

    Das allgemeine Förderprogramm der SNT  wendet sich in erster Linie an Institutionen, Verbände und Vereine. Inhaltlich werden Maßnahmen aus Landschaftspflege, Artenschutz, Forschung und Umweltbildung finanziert. Dazu kommen Inhalte im Rahmen unserer Trägerschaft des Nationalen Naturmonuments "Grünes Band Thüringen".

  • Das ist ein ziemlich langes Antragsformular und die Förderrichtlinien sind auch eine Menge Lesestoff. Geht das auch einfacher?

    Leider nein. Wir sind uns bewusst, dass die Antragsstellung mit einem nicht unerheblichen Lese-/Recherche- und Ausfüllaufwand verbunden ist. Sehen Sie das Formular als Leitfaden und Checkliste an! So ist gewährleistet, dass sowohl von Ihnen wie auch von uns nichts Wesentliches übersehen wird. Auch die spätere Ausführung und Abrechnung eines Förderprojekts der SNT fordert von Ihnen einen nicht zu unterschätzenden Dokumentationsaufwand. Darüber sollten Sie sich im Vorfeld bereits klar werden.

  • Woher rührt der vergleichsweise hohe zu betreibende Aufwand für Antragstellung und Abrechnung?

    Wir sind eine Stiftung öffentlichen Rechts und die Landesnaturschutzstiftung des Freistaats Thüringen. In dieser Eigenschaft gelten für uns die gleichen Rechtsgrundlagen für die Verausgabung von Mitteln, wie für die öffentliche Hand. Das einzuhaltende Regelwerk ist umfangreich und reicht vom Verwaltungs- über Vergaberecht bis hin zur Landeshaushaltsordnung. Entsprechend umfangreich ist der Regelungs- und Dokumentationsaufwand. Glauben Sie uns – wenn es einfacher ginge, wir wären sofort dabei.

    Wir können Ihnen den Aufwand, sich zu unseren Förderbedingungen zu belesen, nicht abnehmen. Sollten Sie aber eine Frage zu dem was Sie gelesen haben, haben, können Sie diese jederzeit stellen.

  • Wie hoch ist der Betrag, den ich von der Stiftung als Förderung bekommen kann?

    Das hängt von mehreren Faktoren ab.

    Sie bekommen generell von uns nur Geld für die finanziellen Ausgaben, die Ihnen selbst durch das Projekt entstehen und die wir als zuwendungsfähig anerkennen. Zuwendungsfähig sind Ausgaben, die aus unserer Sicht erforderlich sind, um das Projektziel zu erreichen und die nicht durch andere Regelungen ausgeschlossen sind.

     

    Generell finanzieren wir auch niemals das gesamte Projekt. Von Ihnen muss stets ein Eigenanteil an der Projektumsetzung beigesteuert werden. Dieser Eigenanteil kann aus eigener Arbeitsleistung (z.B. bei Landschaftspflegeprojekten, Veranstaltungen oder Forschungen) oder aus eigener finanzieller Beteiligung (z.B. bei Grundstückserwerb) bestehen. Es geht auch beides, Eigenleistung und Eigenmittel.

     

    In unserem allgemeinen Förderprogramm beträgt die Bagatellgrenze 1000 Euro. D.h. eine Förderung kommt nur in Frage, wenn die finanziellen Ausgaben des Projektes unter Berücksichtigung der Zuwendungsfähigkeit der Kostenart und des zu erbringenden Eigenanteils mindestens 1000 Euro beträgt.

    Die Höhe des Förderbetrages ergibt sich also aus der Gesamthöhe der Projektaufwendungen

    • abzüglich Ihres Eigenanteils (bestehend aus Leistung oder Geld oder beidem),
    • abzüglich Kürzungen wegen nicht gegebener Zuwendungsfähigkeit der Kostenart,
    • abzüglich eventueller Förderungen von anderen Stellen,
    • abzüglich eventueller Einnahmen aus dem Projekt (z.B. Teilnahmegebühren bei Veranstaltungen oder Verkaufserlösen bei Streuobst)

    Das klingt kompliziert, aber unser Antragsformular nimmt Ihnen eine ganze Reihe der anzustellenden Berechnungen ab.

  • Wer kann mich bei der Planung meines Projektes beraten?

    Für die Planung Ihres Projektes sind Sie zuständig, so wie es im Ausführungsfall auch in Ihrer Verantwortung liegt, das Projekt umzusetzen. Unsere Aufgabe ist es, das Projekt, wie Sie es geplant haben, zu beurteilen und auf dieser Grundlage zu entscheiden, ob wir das Projekt für förderwürdig und Sie für fähig halten, es fachlich und formal korrekt durchzuführen und abzurechnen. Holen Sie sich also jeden Rat, den Sie benötigen für die Planung ein, z.B. bei Naturschutz- oder Landschaftspflegeverbänden, bei Gartenplanern oder Artenexperten. Wenn Sie in der Planung Fragen zur Förderung haben, sind Sie natürlich bei uns richtig. Rufen Sie uns an: 0361-573931210

  • Maßnahmen welchen Inhalts werden gefördert?

    Gefördert werden Maßnahmen der Naturschutzforschung, der Umweltbildung, der Biotop- und Landschaftspflege und des Artenschutzes.
    Darüber hinaus können Flächenerwerbe und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Nationalen Naturmonument „Grünes Band Thüringen“ gefördert werden.
    Genauere Angaben enthält die Förderrichtlinie.

    Förderfähig sind ebenfalls Kofinanzierungen und  Vorarbeiten zu größeren und anderweitig finanzierten Folgeprojekten.

  • Wer entscheidet über die Förderung?

    Ihr Antrag wird zunächst formal auf Vollständigkeit der Angaben und Anlagen und auf Schlüssigkeit geprüft. Dann wird die naturschutzfachliche Wertigkeit Ihres Vorhabens bewertet. Bei einem positiven Ergebnis dieser Prüfung entscheidet der Geschäftsführer über die Bewilligung des Antrags.

  • Wer kann einen Förderantrag stellen?

    Antragsberechtigt ist jeder und jede Institution, ausgenommen Einrichtungen und Vertreter der Bundesländer und der Bundesrepublik.

    Von einer Förderung ausgeschlossen sind auch Projekte, deren Resultat vom Zuwendungsempfänger vermarktet werden.

    In unserem allgemeinen SNT-Förderprogramm sind Sie als Privatperson nur antragsberechtigt, wenn Sie Eigentümer der sogenannten „maßnahmegegenständlichen Fläche“ sind, Ihnen das Projektgebiet also grundbuchlich gehört.

  • Welche Kosten sind nicht zuwendungsfähig?

    Das ist in der Förderrichtlinie geregelt. Dort steht, welche Art Maßnahmen förderfähig und welche dabei entstehenden Kosten zuwendungsfähig sind.

    Kosten, die für die Erreichung des Projektziels notwendig, aber durch die SNT nicht zuwendungsfähig sind, sind zum Beispiel Verpflegungskosten, Preisgelder, Kosten auf Grund über- oder außertariflicher Bezahlung von Personal, Marketingkosten oder Betriebskosten jeder Art. Diese Aufzählung ist aber nicht abschließend. Die genauen Regelungen enthält die Förderrichtlinie.

  • Wie finanziert sich das allgemeine Förderprogramm?

    Das allgemeine Förderprogramm der Stiftung Naturschutz Thüringen wird aus verschiedenen Quellen finanziert.
    Der Förderbereich Nationales Naturmonument Grünes Band Thüringen wird aus Mitteln des Thüringer Landeshaushalts unterhalten.
    Andere Förderbereiche werden aus den Anlageerlösen des Stiftungskapitals  und aus Spenden finanziert.
    Für Maßnahmen zur direkten Verbesserung von Natur und Landschaft stehen die Mittel aus den Ersatzzahlungen* zur Verfügung.

     

    *Ersatzzahlungen haben Eingreifer nach Festsetzung durch die zuständigen Behörden zu leisten, wenn bei Eingriffen in die Natur (vorrangig durch Baumaßnahmen) die Beeinträchtigung von Natur und Landschaft nicht zu vermeiden oder der entstandene Schaden nicht in angemessener Frist und gleicher oder ähnlicher Form (z.B. durch Neupflanzungen) vor Ort ausgleichbar ist.  In Thüringen ist die Stiftung Naturschutz Thüringen gemäß  § 6 ThürNatG Empfängerin dieser Zahlungen. Sie verwendet diese Mittel, um Projekte zu fördern oder selbst umzusetzen, mit denen unmittelbar ein Mehrwert für Natur und Landschaft entsteht

     

  • Wie lange dauert die Antragsprüfung? Wann kann ich mit einem Bescheid rechnen?

    Wir bemühen uns, innerhalb von vier Wochen nach Antragseingang einen Bescheid zu erstellen. Sollten die Mittel allerdings knapp sein, sammeln wir die Anträge bis zu einem bestimmten,  Termin und entscheiden dann im Vergleich, welche Vorhaben gefördert werden oder nicht.

  • Ich möchte mein Grundstück naturnah umgestalten. Kann ich das gefördert bekommen?

    Bei einem Grundstück im Siedlungsbereich (d.h. mindestens drei Viertel der Grenze des Grundstücks muss in der Ortslage sein bzw. an bebautes Gebiet angrenzen) können Sie je nachdem, was Sie dort vorhaben, in unserem Förderprogramm „Naturschutz beginnt vor der Haustür“ eine Förderung beantragen.

    Befindet sich das Grundstück woanders, also nicht im Siedlungsbereich, dann besteht eine Förderfähigkeit im allgemeinen Förderprogramm der SNT, wenn es sich um ein geschütztes oder schützenswertes Areal handelt und andere Landesförderungen nicht greifen. Genaueres dazu regelt die Förderrichtlinie.

  • Wer entscheidet über die Förderung?

    Ihr Antrag wird zunächst formal auf Vollständigkeit der Angaben und Anlagen und auf Schlüssigkeit geprüft. Dann wird die naturschutzfachliche Wertigkeit Ihres Vorhabens bewertet. Bei einem positiven Ergebnis dieser Prüfung entscheidet der Geschäftsführer über die Bewilligung des Antrags.