Förderprogramm – "Naturschutz beginnt vor der Haustür"
Unter dem Titel „Naturschutz beginnt vor der Haustür – in kleinen Schritten zu einem bunten, lebenswerten Wohnumfeld“ haben Sie die Möglichkeit, bei der Stiftung Naturschutz Thüringen einen Förderantrag zu stellen, damit Ihr Naturschutzprojekt mitfinanziert werden kann. Dabei sollen Projekte gefördert werden, die dazu beitragen, die Natur im unmittelbaren Wohnumfeld zu schützen und zu verbessern. Finanziert wird das Ganze aus Mitteln der Thüringer Umweltlotterie mit dem Namen „Grünes Herz – Der Smaragd-Schatz“. Die Stiftung erhält einen Anteil vom Verkaufserlös jeden Loses und lässt das Geld in Form von Förderungen Naturschutzprojekten zu Gute kommen.
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"Naturschutz beginnt vor der Haustür"
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Kontakt
Telefon:
0361 / 57 39 31 210
E-Mail:
foerderung(at)stiftung-naturschutz-thueringen.de
Fax:
0361 / 573 931 200
Stiftung Naturschutz Thüringen
Gothaer Str. 41
99094 Erfurt
Hinweise zum Datenschutz bei der Onlineanfrage finden Sie hier!
Wichtige Fragen und Antworten
An wen richtet sich das Förderprogramm "Naturschutz beginnt vor der Haustür"?
Das Förderprogramm „Naturschutz beginnt vor der Haustür“ richtet sich vor allem an Privatpersonen, Gemeinden und Vereine. Hier fördert die SNT Bestrebungen von Bürgern, ihr Wohn- und Arbeitsumfeld naturnah und artenvielfältig zu gestalten.
Was kann ich in diesem Förderprogramm durch die Stiftung Naturschutz Thüringen (SNT) fördern lassen?
In unserem Förderprogramm „Naturschutz beginnt vor der Haustür“ geht es in erster Linie darum, Natur und Artenvielfalt in unsere Städte und Wohnsiedlungen, in Gewerbegebiete und Ortschaften zu holen bzw. die dort vorhandene Natur und Biodiversität zu stärken. Die Maßnahmefläche gilt als förderfähig, wenn sie sich innerhalb des bebauten Gebietes einer Ortschaft befindet bzw. wenn mindestens dreiviertel ihrer Außengrenze an bebautes Gebiet angrenzen.
Förderfähig sind insbesondere folgende Arten von Maßnahmen:
- die ökologische Aufwertung von Flächen / eine naturnahe Flächengestaltung – z. B. durch Anlegen von Gründächern, Fassadenbegrünung, Umgestaltung von monotonen Rasen in Blühflächen oder urbane Gärten, Flächenentsiegelung,
- die Anlage einer artenreichen Ortsbegrünung,
- die Umgestaltung von Hecken in - sowie die Neuanlage von Vogelnährgehölzen,
- der Schutz und die Verbesserung des Lebensraums für Insekten, Vögel, Amphibien, Reptilien und Kleinsäuger (z. B. Anlage von Bienenweiden, Trockenmauern, Benjeshecken, Insektenbruthilfen, Quartierangebote, Nisthilfen),
- die naturschutzgerechte Entwicklung von innerörtlichen Biotopen (z. B. aufgelassene Löschteiche),
- das Kennenlernen des Naturreichtums vor der Haustür für Kindertagesstätten und Schulen mittels Begleitung und Ausführung praktischer Tätigkeiten durch Kinder, Eltern und Betreuern, wie z.B. die naturnahe Gestaltung und Entwicklung des Umfelds von Kindereinrichtungen,
- die Umweltbildung von Erwachsenen sowohl durch praktische Tätigkeiten als auch durch das Kennenlernen des Naturreichtums vor der Haustür im Rahmen eines praktischen Projekts,
- die Erstellung einer evtl. notwendigen Fachplanung für vorgenannte Maßnahmen
Nicht förderfähig sind:
- die Errichtung, Sanierung, technische Ausstattung und der Betrieb von Gebäuden und Infrastruktur (z.B. Umweltstationen, Lehrpfade, Naturschutzzentren, Rastplatzausstattung, Spielplatzelemente, PV-Anlagen u. Ä.)
- Vorhaben des technischen Umweltschutzes
Kann ich als Privatperson einen Förderantrag stellen?
In diesem Förderprogramm „Naturschutz beginnt vor der Haustür“ sind Privatpersonen antragsberechtigt.
Wie hoch ist der Betrag, den ich von der Stiftung als Förderung bekommen kann?
Der Mindestförderbetrag beträgt 500 Euro. Privatpersonen können bis zu 3.000 Euro je Zuwendung erhalten, Einrichtungen bis zu 10.000 Euro.
Wo finde ich das Antragsformular?
Alle benötigten Formulare finden sie auf dieser Seite unter "Downloadbereich Naturschutz beginnt vor der Haustür". Das Antragsformular ist i.d.R. nur während einer laufenden Antragsfrist downloadbar.
Ich möchte mein Grundstück naturnah umgestalten. Kann ich das gefördert bekommen?
Bei einem Grundstück im Siedlungsbereich (d.h. mindestens drei Viertel der Grenze des Grundstücks muss in der Ortslage sein bzw. an bebautes Gebiet angrenzen) können Sie je nachdem, was Sie dort vorhaben, in unserem Förderprogramm „Naturschutz beginnt vor der Haustür“ eine Förderung beantragen.
Muss ich Eigentümer der Fläche, des Grundstücks, des Gebäudes sein, auf oder an der oder dem ich etwas für die Natur umsetzen will?
Nein, es ist nicht erforderlich, dass Ihnen als Antragsteller und Projektträger die Immobilie gehört. Sie müssen allerdings die Genehmigung und Zustimmung des Immobilieneigentümers einholen. Dazu enthält der Förderantrag ein Formular, auf dem der Immobilieneigentümer dafür unterschreibt, dass er mit Ihrer geplanten Maßnahme einverstanden ist und das Ergebnis Ihrer Maßnahme auch eine gewisse Zeit tolerieren wird.

