Maßnahme gegen unerlaubtes Befahren des NNM „Grünes Band Thüringen“ bei Poppenhausen

Die Orte Poppenhausen in Thüringen und Gleismuthausen in Bayern sind durch eine gut ausgebaute Ortsverbindungsstraße miteinander verbunden. Diese kann durch Fahrzeuge aller Art befahren werden.

Trotzdem wurde bislang eine Durchquerung durch das Nationale Naturmonument „Grünes Band Thüringen“ (NNM) von einigen bevorzugt und unerlaubt über landwirtschaftliche Nutzflächen gefahren. Hier wurden in den letzten Jahren durch extensive Nutzung artenreiche Grünlandbereiche entwickelt, die charakteristisch für das Grüne Band sind und Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten bieten. Durch die entstandenen Fahrspuren können dem Pächter dieser Flächen zum einen erhebliche finanzielle Nachteile durch die Rückforderung von Agrarförderungen entstehen. Andererseits erfolgt eine Beeinträchtigung der Biotope am Grünen Band und ein Verstoß gegen das Thüringer Gesetz über das NNM „Grünes Band Thüringen“. Darin ist festgelegt, dass das Befahren mit Fahrzeugen aller Art im NNM „Grünes Band Thüringen“ außerhalb von für den öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen nicht gestattet ist.

Aus diesem Grund wurde auf der vorhandenen Überfahrt an der Landesgrenze zwischen Thüringen und Bayern zwischen Poppenhausen und Gleismuthausen in Abstimmung mit den angrenzenden Kommunen, der Unteren Naturschutzbehörde, der Flächeneigentümerin und dem Bwirtschafter ein Betonelement zur Absperrung aufgestellt. Die angrenzenden Flurstücke auf bayerischer als auch auf thüringischer Seite sind über vorhandene öffentliche Wege weiterhin ohne größere Umwege erreichbar.

Da diese Maßnahme leider bereits bisher keine Akzeptanz fand und das aufgestellte Betonteil bereits entwendet wurde, wird sich vorbehalten, wie beim Ortstermin abgestimmt, die Überfahrt über den Graben im Grenzbereich zurückzubauen. Somit ist die Überfahrt nicht mehr gewährleistet.